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Maschinendeck-Beitragsordnung.tex
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Maschinendeck-Beitragsordnung.tex
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\documentclass[parskip=half]{scrreprt}
\usepackage[ngerman]{babel}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[juratotoc]{scrjura}
\usepackage{enumerate}
\usepackage{marvosym}
\newcommand{\associationName}{Maschinendeck} %Vereinsname (ohne e.V.)
\newcommand{\issuedOnDate}{23.7.2014} %wann beschlossen
\newcommand{\membershipFee}{15 \EUR{}} %Mitgliedsbeitrag
\newcommand{\admissionFee}{10 \EUR{}} %Aufnahmegebühr
\newcommand{\reminderFee}{5 \EUR{}} %Mahngebühr
\newcommand{\contactMail}{office@maschienendeck.org} %e-mail Adresse für Änderungen der Mitgliedsdaten
\begin{document}
\KOMAoptions{ref=nosentence}
\title{Beitragsordnung des \associationName{} e.V.}
\subtitle{beschlossen am \issuedOnDate{}}
\author{}
\date{}
\maketitle
\tableofcontents
\newpage
\begin{contract}
Gemäß der Satzung des \associationName{} e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge zu entrichten. Das Nähere bestimmt die nachstehende Beitragsordnung.
\Paragraph{title={Beiträge}}
Der monatliche Beitrag für den \associationName{} e.V. beträgt \membershipFee{}.
Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden Änderungen an die E-Mailadresse \contactMail{} mitgeteilt.
\Paragraph{title={Aufnahmegebühr}}
Die Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme in den Verein fällig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegebühr zurückerstattet.
Die Aufnahmegebühr beträgt \admissionFee{}. Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
\Paragraph{title={Entrichtung der Beiträge}}
Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich, halbjährlich oder monatlich entrichtet werden.
Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten. Bei monatlicher Zahlungsweise jeweils zum letzten des Monats.
Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. In begründeten Ausnahmefällen kann mit dem Schatzmeister die Barzahlung vereinbart werden.
Bei unterjährlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
Für jede schriftliche Mahnung für nicht fristgerecht entrichtete Mitgliedsbeiträge wird eine Bearbeitungspauschale von \reminderFee{} erhoben.
Kosten, welche durch nicht erfüllte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
\Paragraph{title={Ausnahmen}}
Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschließen.
\Paragraph{title={Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen}}
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am \issuedOnDate{} mit Wirkung ab sofort beschlossen.
Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
\end{contract}
\end{document}