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Die Gesetzgebung über Internet-Medien, soziale Medien, Radio, Fernsehen, Computerspiele und Suchmaschinen sowie alle Formen der öffentlichen digitalen oder analogen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist Sache des Bundes. Er setzt Rahmenbedingungen für einen eigenständigen, vielfältigen, starken Medienplatz Schweiz.


  1. Die Gesetzgebungskompetenz im digitalen Zeitalter muss für alle elektronischen Medien beim Bund liegen.
  2. Es braucht einen Auftrag für einen eigenständigen und vielfältigen Medienplatz Schweiz