Die Gesetzgebung sowie die Finanzierung des nationalen Medienhauses stellen sicher, dass sein Angebot per Internet, soziale Medien, Radio, Fernsehen und Suchmaschinen möglichst die gesamte Bevölkerung erreichen und im Wettbewerb mit internationalen Anbietern bestehen kann. Es sorgt für den weitgehend barrierefreien Zugang von sinnesbehinderten Menschen.
Es braucht auch einen expliziten Internet-Auftrag für die SRG, um den Service Public im digitalen Zeitalter zu garantieren und die junge Generation besser zu erreichen.